Beleuchtungsaktion

Verkehrswacht und KfZ-Gewerbe rufen zur Beleuchtungsaktion auf

Die Durchführung des „Lichttestes“ ist trotz der weiterentwickelten Technik moderner Kraftfahrzeuge nach wie vor wichtig und sinnvoll. Insbesondere da sogar renommierte Hersteller die Position „Kontrolle der Schweinwerfer-einstellung“ im normalen Inspektionsumfang nicht mehr aufgeführt haben.

Die Anzahl der Fahrten mit Beleuchtung nimmt erheblilch zu. Die schlech-teren Sichtverhältnisse durch Regen, Schneefall und Nebel erfordern un-bedingt eine intakte Beleuchtungsanlage. Die Prüfergebnisse der TÜV Prüfstellen zeigen, dass bei 4-jährigen Fahrzeugen rund 4 % der Autos, bei 10 Jahre alten Fahrzeugen 10 % der Kraftfahrzeuge falsch eingestellte Scheinwerfer vorliegen.

Bei zu hoch eingestellten Scheinwerfern ist die Ausleuchtung des Fahrbahn-nahbereiches sehr schlecht, die Eigenblendung bei Nebel ist groß. Der subjektive Eindruck größerer Reichweite, der durch die reflektierenden Leiteinrichtungen und Verkehrszeichen hervorgerufen wird, ist falsch und irreführend. Die Ausleuchtung der Fahrbahn mit zu hoch eingestellten Scheinwerfern ist schlechter als mit richtig justierten Leuchten.
Mit zu tief eingestellten Hauptscheinwerfern werden Fußgänger später erkannt und die Lesbarkeit von Wegweisern und Verkehrszeichen bei Nacht ist beein-trächtigt. Die Reichweite des Lichtkegels ist ebenfalls geringer als bei optimaler Einstellung. Neue Fahrzeuge haben eine Leuchtweitenregelung, bei der die Scheinwerfereinstellung dem Beladungszustand angepaßt werden kann. Gutes Licht bei „Nacht und Nebel“ ist aber nicht nur Einstellungssache.

Der Zustand der Streuscheiben und Reflektoren der Kfz-Scheinwerfer muss einwandfrei sein, um die Sicherheit auf winterlichen Straßen nicht zu verringern. Bei älteren Automobilen sollte man auch auf die Leuchtkraft der Scheinwerfer achten, denn bis zu 50 % Verlust der Lichtleistung der Scheinwerfer durch Spannungsabfall in den Zuleitungen sind keine Seltenheit:

Schmutz auf den Scheinwerfern kann 60 % der Leuchtkraft kosten.

Ebenso ist der Hinweis angebracht, dass nicht nur Scheinwerfer in Ordnung sein müssen. Intakte Scheibenwischerblätter, eine funktionierende Heizungs- und Lüftungsanlage, sowie eine heizbare Heckscheibe erleichtern bei Eis und Schnee den Durchblick auf allen Straßen.

An jeder Technischen Prüfstelle des TÜV in Bayern im Monat Oktober ist eine kostenlose Kontrolle der Beleuchtungsanlagen mit Ausgabe der Lichtplakette während der Öffnungszeiten möglich. Auch die Kfz-Fachwerkstätten beteiligen sich an der Beleuchtungsaktion.

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