Fahrrad Check

Fit in den Frühling: Checken Sie Ihr Fahrrad!

Mit zunehmendem Sonnenschein steigen wieder mehr Menschen aufs Fahrrad – die Radfahrsaison ist eröffnet! Damit der Spaß nicht durch unnötige Sicherheitsmängel getrübt ist, gibt die Deutsche Verkehrswacht Tipps für den Frühlings-Check: Der Gesetzgeber schreibt folgende Ausstattungsmerkmale vor:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad
  • ein Scheinwerfer und weißer Reflektor vorn
  • ein rotes Schlusslicht mit Rückstrahler und ein roter Reflektor hinten
  • Dynamo
  • rutschfeste Pedale mit je zwei Pedalreflektoren
  • vier gelbe Speichenreflektoren („Katzenaugen“) oder reflektierende weiße Streifen an den Speichen sowie
  • eine hell tönende Klingel

Darüber hinaus empfiehlt die Deutsche Verkehrswacht, auch das Vorder- und Rücklicht mit einem Standlicht auszurüsten. So ist eine optimale Sichtbarkeit im Dunkeln gewährleistet. Wichtig ist zudem die richtige Einstellung der Sattelhöhe: Auf dem Sattel sitzend, sollte der Radler den Boden mit seinem Fuß ohne große Verrenkungen berühren können.

Zusätzlich zu der vorschriftsmäßigen Ausstattung des Rades sollten sich Radfahrer durch einen Fahrradhelm schützen. Ein Kopfschutz hilft schwere oder tödliche Kopfverletzungen zu verhindern. Ein Fahrradhelm sollte nicht mehr als 500 Gramm wiegen, er muss passen ohne zu drücken oder zu wackeln und Stirn, Schläfen und Hinterkopf sicher abdecken.
Neben den objektiven Sicherheitsaspekten spielen auch emotionale Aspekte eine Rolle. Wenn Sie einen Helm für Ihr Kind kaufen, lassen Sie es mitentscheiden! Wenn ihm der Fahrradhelm gefällt, erhöht das die Akzeptanz, dass es den Helm trägt.

Und seien Sie Vorbild! Helmtragen schützt auch Erwachsene!

Wie viele Bremsen hat ein Fahrrad?

Mit den ersten warmen Frühlingstagen zieht es auch die Fahrradfahrer auf die Straßen. Für die eigene und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer ist es jedoch wichtig, dass am Fahrrad die von der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vorgeschriebene sicherheitstechnische Einrichtung vorhanden ist und funktioniert.

Wie viele Bremsen ein Fahrrad haben muss und auf was Pedalritter noch vor der ersten Frühlingsausfahrt achten sollten, verrät die Checkliste der Deutschen Verkehrswacht:

  • Bremsen: Jedes Fahrrad muss über mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen, je eine für Vorder- und Hinterrad, verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Felgen-, Scheiben-, oder Rücktrittbremsen handelt. Radfahrer sollten jedoch auf die einwandfreie Funktion der Bremsanlage achten.
  • Beleuchtung: Vorderer Scheinwerfer und Rücklicht müssen zusammen einschaltbar sein und über einen Dynamo betrieben werden. Die Deutsche Verkehrswacht empfiehlt zusätzlich eine Standlichtfunktion, damit Radfahrer auch an der Ampel besser wahrgenommen werden. Akkuleuchten sind nur als Zusatzleuchten fürs Rücklicht oder für Rennräder unter 11 kg Gewicht erlaubt.
  • Reflektoren: Die Reflektoren dienen dazu, dass der Radfahrer bei Dunkelheit von allen Seiten wahrgenommen wird. Vorne muss ein weißer Reflektor montiert sein, der auch in den Frontscheinwerfer integriert sein darf. Ans Hinterrad gehören zwei rote Reflektoren. Einer ist dabei meist in die Lampe integriert. In die Speichen müssen entweder je zwei gelbe Reflektoren, oder der Reifen muss umlaufend mit einem weißen Leuchtstreifen markiert sein. Zusätzlich gehören an die Pedale je zwei Reflektoren.
  • Klingel: Eine wirkungsvolle und helltönende Klingel sollte zu jedem Fahrrad dazu gehören. Sie ist wichtig, um Fußgänger und andere Radfahrer rechtzeitig auf sich aufmerksam zu machen.
  • Wenn Fahrrad-Fahrer zusätzlich darauf achten, dass alle Schrauben festgezogen sind und genügend Luft im Reifen ist, steht der ersten Ausfahrt nichts mehr im Wege.

Weitere Informationen / Presse

Fahrräder: Nur richtig gesichert ist sicher

Aktuelles aus dem Straßenverkehr

Deutsche Verkehrswacht

Die aktuellen Pressemitteilungen der Deutschen Verkehrswacht sowie weitere Infos finden Sie auch auf Twitter.

Wochenblatt

Fahrradfahrer leben gefährlich – manchmal sind sie selber schuld! (Artikel vom 7. Mai 2014)

Spiegel online

Revision vor Bundesgerichtshof: Haben Radfahrer ohne Helm selbst Schuld, wenn es knallt? (Artikel vom 16. Juni 2014)

Unfallfolgen – Richter geben Fahrradfahrerin ohne Helm Mitschuld (Artikel vom 17. Juni 2013)

Ramsauer beklagt „Verrohung der Kampf-Radler“ (Artikel vom 10. April 2012)

sueddeutsche.de

„Aus der Bahn – Urteil zu Radwegen in München“

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