Geisterradler

Wir beobachten täglich, dass Radwege von Radfahrern in falscher Richtung befahren werden. Wir sprechen von „Geisterradeln“. Dadurch entsteht eine Unfallgefahr. Gefährdet ist der Geisterradler selber, da er von anderen Verkehrsteilnehmern leicht übersehen wird. Gefährdet werden aber auch Fußgänger und Kraftfahrer. Natürlich ist jeder Verkehrsteilnehmer zu gegenseitiger Rücksicht verpflichtet. Das fordert schon § 1 der Straßenverkehrsordnung. Die Gefahr geht aber zunächst vom